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OLG Koblenz, 22.01.1986 - 1 Ss 18/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wenden; Straße; Fahrzeug; Grundstück; Einfahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 9 Abs. 5
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 403
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01
Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff …
Gegen §§ 9 Abs. 5, 18 Abs. 7 StVO verstößt danach nicht, wer von der Kraftfahrstraße (nach links) in einen privaten forstwirtschaftlichen Weg (vgl. BayObLGSt 1995, 200 = NZV 1996, 161 = VRS 90, 448) oder auf eine unmittelbar anschließende, nicht zum öffentlichen Verkehr freigegebene Fläche (OLG Düsseldorf DAR 1983, 90) einfährt oder von der Straße in eine Grundstückseinfahrt einbiegt (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 58 und OLG Köln DAR 2000, 120 jeweils zu § 9 Abs. 5 StVO) und anschließend entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung seine Fahrt fortsetzt. - OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00
Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen
Nach dem Sprachgebrauch der StVO bedeutet "Wenden" eine Fahrtrichtungsänderung auf der Straße um 180 Grad (…vgl. Walther HK § 9 StVO Rdnr. 102; KG VM 1975, 78; OLG Koblenz VRS 71, 58).Ein "Wenden" liegt nur dann nicht vor, sondern ein Abbiegen, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn bei dem Vorgang völlig verlässt (OLG Koblenz VRS 71, 58).
- OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/200 Nach dem Sprachgebrauch der StVO bedeutet "Wenden" eine Fahrtrichtungsänderung auf der Straße um 180 Grad (…vgl. Walther HK § 9 StVO Rdnr. 102; KG VM 1975, 78; OLG Koblenz VRS 71, 58).
Ein "Wenden" liegt nur dann nicht vor, sondern ein Abbiegen, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn bei dem Vorgang völlig verlässt (OLG Koblenz VRS 71, 58).
- OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98
Haftungsverteilung bei Fahrtrichtungswechsel unter Nutzung einer gegenüber …
Dagegen liegt ein Wenden i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO vor, wenn die Grundstückseinfahrt zwar mitbenutzt wurde, das Fahrzeug aber die Straße nicht gänzlich verlassen, sondern wenigstens mit einem Teil auf ihr verblieben ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 1986, 155), erst recht, wenn der Wendevorgang auf diese Weise in einem Zuge durchgeführt wurde. - OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05
Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das …
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